Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOCIL German Stretch Ceiling GmbH

Die Geschäftstätigkeit der VOCIL Spanndecken erstreckt sich auf die Vermarktung und Installa­tion von Spanndecken und den damit zusammenhängenden Produkten. Sofern die VOCIL Spanndecken nicht schriftlich einer anderen Vereinbarung zustimmt, gelten die nach-stehen­den allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vertragsschlüsse.

  • 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der VOCIL Spanndecken und Dritten abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Verträge über die Liefe­rung von Waren und Werkverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbe­ziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abwei­chende Bedingungen des Vertragspartners der VOCIL Spanndecken, die die VOCIL Spanndecken nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die VOCIL Spanndecken unverbindlich, auch wenn VOCIL Spanndecken ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der VOCIL Spanndecken und dem Vertragspartner im Zu­sammenhang mit den Verträgen getroffen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung der VOCIL Spanndecken schriftlich niedergelegt.

  • 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote der VOCIL Spanndecken sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die VOCIL Spanndecken diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.

(2) Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der VOCIL Spanndecken gehören, bleiben in ihrem Eigentum und sind nur maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

  • 3 Lieferungen

(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Teillieferungen sind zulässig.

(2) Sofern die VOCIL Spanndecken auch die Verarbeitung, den Einbau oder die Montage von Baumaterialien oder -elementen übernimmt, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B, (VOB/B), Vertragsgrundlage. Wir bieten unseren Vertragspartnern in unseren Geschäftsräumen die Einsicht in die VOB/B und VOB/C an.

(3) Falls die VOCIL Spanndecken schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Vertragspartner ihm eine angemes­sene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der VOCIL Spanndecken oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach frucht­losem Ablauf dieser Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Die VOCIL Spanndecken haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nach­folgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Vertragspartner in Folge des von der VOCIL Spanndecken zu vertretenden Lieferverzugs berech­tigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses und der Vertragserfüllung zu berufen.

(5) Die VOCIL Spanndecken haftet dem Vertragspartner bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der VOCIL Spanndecken zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht. Der VOCIL Spanndecken ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferver­zug nicht auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsver­letzung ist die Haftung der VOCIL Spanndecken auf den vorherseh-baren, typischerweise ein­tretenden Schaden begrenzt.

(6) Beruht der von der VOCIL Spanndecken zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Ver­letzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet die VOCIL Spanndecken nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

(7) Beruht der Lieferverzug der VOCIL Spanndecken auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Vertragspartner berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 10 % des Kaufpreises verlangen.

  • 4 Preise

(1) Die Preise bestimmen sich nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der VOCIL Spanndecken. Die Transport- und Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten und vom Vertragspartner zu tragen.

(2) Sofern mit dem Vertragspartner nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, ist der Kaufpreis oder Werklohn sofort mit Eingang der Rechnung fällig. Ein Rechnungsabzug wird nicht zugelassen.

  • 5 Zahlungsbedingungen

(1) Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von zwei Monaten ab Vertragsab­schluss oder verzögert sich die Lieferung über zwei Monate ab Vertragsabschluss aus Grün­den, die allein der Vertragspartner der VOCIL Spanndecken zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist die VOCIL Spanndecken berechtigt, den am Tag der tatsächlichen Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des beziffer­ten Kaufpreises bzw. Werklohns, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzu­treten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Vertragspartner es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

(2) Der Vertragspartner kommt auch ohne Mahnung der VOCIL Spanndecken in Verzug, wenn er den Kaufpreis bzw. Werklohn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlan­gen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die VOCIL Spanndecken bleibt vorbehalten.

(3) Der Vertragspartner der VOCIL Spanndecken ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der VOCIL Spanndecken anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

  • 6 Gefahrenübergang – Versand/Verpackung

(1) Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Vertragspartners. Die VOCIL Spanndecken wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Vertragspartners zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Vertragspartners.

(2) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Vertragspartners verzögert, so lagert die VOCIL Spanndecken die Waren (außer Spanndecken) auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

  • 7 Rücksendung

Rücksendungen können nur mit vorheriger Zustimmung und nur auf Kosten des Rück-senders vorgenommen werden. Dabei fallen in jedem Fall Verarbeitungsgebühren in Höhe von 20 % des Warenwertes an. Sofern mit der VOCIL Spanndecken eine Gutschrift für die zurück gesand­ten Artikel vereinbart wurde, gilt Folgendes: Für zurückgesandte Decken und defekte Teile ist eine Gutschrift in jedem Fall ausgeschlossen. Alle Kosten für Nachprüfung, Instandsetzung und Neuverpackung der Ware werden zusätzlich von der Gutschrift in Abzug gebracht, sofern sie den Betrag von 20 % des Warenwertes übersteigen.

  • 8 Gewährleistung/Haftung

(1) Der Vertragspartner hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensicht­liche Mängel sind von dem Vertragspartner innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber der VOCIL Spanndecken zu rügen.

(2) Die VOCIL Spanndecken ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Vertrags-partner einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von der VOCIL Spanndecken zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Vertragspartner rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die VOCIL Spanndecken – unter Ausschluss der Rechte des Vertragspartners von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis bzw. Werklohn herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die VOCIL Spanndecken zu Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Vertragspartner hat der VOCIL Spanndecken für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

(3) Während der Nacherfüllung ist die Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ausgeschlossen.

(4) Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Vertragspartner erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die VOCIL Spanndecken die Nacherfüllung verweigert.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemach­ten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der VOCIL Spanndecken ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Angestellten, Arbeit­nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die VOCIL Spanndecken behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus den Verträgen vor.

(2) Der Vertragspartner hat die VOCIL Spanndecken von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

(3) Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der VOCIL Spanndecken nicht nach, so kann die VOCIL Spanndecken die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Vertragspartner.

  • 10 Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

(1) Die VOCIL German Stretch Ceiling GmbH erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

(2) Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

(3) Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung      jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie    gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Be­schwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

  • 11 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Ausschließ­licher Gerichtstand für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die VOCIL Spanndecken, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist das zuständige Gericht in Bad Kissingen.

(2) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit der VOCIL Spanndecken ohne Einwilligung der VOCIL Spanndecken abzutreten.

(3) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.